Pflege
Nutzen Sie unsere juristisch geprüften Vorsorgedokumente zum Einstieg in das Beratungsgespräch mit Ihren Kunden.
Was passiert eigentlich, wenn Ihr Kunde durch Unfall oder Krankheit plötzlich nicht mehr in der Lage ist, alltägliche Angelegenheiten selbst zu organisieren oder wichtige Entscheidungen zu treffen? Darf der Lebenspartner diese Angelegenheiten regeln, zum Beispiel über das Vermögen verfügen oder die medizinische Betreuung organisieren?
Die Antwort lautet nein, denn kein Volljähriger darf für einen anderen Entscheidungen treffen, es sei denn, er ist durch ein Gerichtsverfahren zum Betreuer eingesetzt oder es liegt eine Vollmacht vor. Viele Ihrer Kunden wissen das nicht und sollten daher zusätzlich zur Trauerfall-Vorsorge umfassend über das Thema Vorsorgeverfügungen informiert werden.
Machen Sie einen Termin mit uns, wir informiern Sie ausführlich.